Positionspapier des Fachausschusses Consulting

18.02.2020

Am 04. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (Vierte Kammer) sein Urteil im Verfahren „Vertragsverletzung – Dienstleistungen im Binnenmarkt – Richtlinie 2006/123/EG – Art. 15 – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Honorare für Architekten und Ingenieure für Planungsleistungen – Mindest- und Höchstsätze“ verkündet.

 

Die Mindest- und Höchstpreisregelungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verstoßen gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Für nicht EU-Rechts-konform erklärten die Richter ausschließlich die Mindest- und Höchstpreisregelungen der HOAI, nicht aber die Honorarordnung als Ganzes.

 

Die Entscheidung des Gerichtshofes ist nicht überraschend, allerdings ein Teil der Begründung. Aus der Urteilbegründung lässt sich ablesen, …