Förderung durch die HTG

Förderungen zur Berichterstattung

Die HTG gewährt HTG-Mitgliedern einen Zuschuss zur Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen, wenn durch die Teilnahme und der damit verbundenen Berichterstattung die Arbeit und Zielsetzung der Fachgesellschaft unterstützt und die Mitgliederinformation vervollständigt werden.

Einen Zuschuss können HTG-Mitglieder erhalten, die entsprechend der Zweckbestimmung einen Antrag gestellt haben und sich zu einer zeitnahen Berichterstattung in den HTG-Organen verpflichten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Folgende Kosten können ganz oder teilweise übernommen werden:

  • Tagungsgebühren oder ähnliches
  • Fahrtkosten (DB 2. Klasse, Flug: Touristenklasse, Pkw: nach DB)
  • Kosten für Verpflegung und Übernachtung nach Reisekostengesetz

Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, einen für die Veröffentlichung in den HTG-Organen geeigneten Bericht zu erstellen. Das Thema des Berichtes wird mit der HTG-Schriftleitung abgestimmt bzw. vorgegeben. Dieses gilt auch für den Abgabezeitpunkt des Berichtes.

Die HTG-Schriftleitung behält sich vor, den Bericht in ihren Organen zu veröffentlichen oder den Bericht dem Verfasser zu anderweitigen Veröffentlichungen freizugeben. Ein dabei anfallendes Honorar verbleibt bei dem Verfasser.

Der Antrag wird mit dem zugehörigen Antragsformular bei der HTG-Geschäftsstelle eingereicht.

Gewähren der Arbeitgeber oder andere Stellen Zuschüsse/Kostenübernahme in größerer Höhe als im Antrag genannt, ist der Zuschussempfänger verpflichtet, dieses der HTG zu melden. Nach Prüfung der HTG ist der Antragsteller gegebenenfalls verpflichtet, eine anteilige Rückzahlung des Zuschusses vorzunehmen.