
Sicherheit braucht Resilienz
Häfen und Wasserstraßen sind die Lebensadern unserer Volkswirtschaft. Sie verbinden internationale Lieferketten mit Industrie, Energieversorgung und regionaler Wirtschaft. Sie sichern den Transport von Rohstoffen, Vorprodukten und Gütern und übernehmen zugleich wichtige Funktionen für Versorgung, Krisenlogistik und europäische Sicherheit.
Damit ist die Sicherheit von Häfen und Wasserstraßen längst mehr als eine Frage des klassischen Objektschutzes. Es geht um die Fähigkeit eines hoch vernetzten Systems, auch unter schwierigen Bedingungen handlungsfähig zu bleiben.
Eine neue Sicherheitspolitische Realität
Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich grundlegend verändert. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Spannungen im Ostseeraum, Konflikte im Nahen und Mittleren Osten sowie die zunehmende Konkurrenz um Energie, Rohstoffe, Technologien und Lieferketten wirken unmittelbar auf den maritimen Raum.
Häfen sind dabei nicht nur Umschlagplätze. Sie sind strategische Ressourcen. In ihnen treffen Energieversorgung, Industrie, Verkehr, Digitalisierung und internationale Politik aufeinander. Die Bundesregierung bezeichnet Häfen deshalb zu Recht als kritische Durchgangspunkte für Energie und Industrie-Ökosysteme sowie als wichtige Ressourcen für Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Sicherheit.
Diese Bedeutung macht Häfen und Wasserstraßen zugleich verletzlich. Ein Angriff muss nicht zwingend spektakulär sein, um große Wirkung zu entfalten. Die Manipulation eines digitalen Systems, die Beschädigung einer Schleuse, der Ausfall einer Brücke, die Unterbrechung einer Energieversorgung oder die gezielte Verunsicherung von Beschäftigten und Öffentlichkeit können genügen, um Abläufe erheblich zu beeinträchtigen.
Das Kritis Dachgesetz ist in Kraft
Mit dem KRITIS-Dachgesetz ist am 17. März 2026 ein neuer bundeseinheitlicher Rechtsrahmen in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die europäische CER-Richtlinie um und formuliert Mindestanforderungen an die physische Resilienz kritischer Anlagen.
Der entscheidende Perspektivwechsel liegt darin, dass nicht mehr ausschließlich die einzelne Anlage betrachtet wird. Maßgeblich ist vielmehr die kritische Dienstleistung, die eine Infrastruktur erbringt. Eine Anlage ist dann resilient, wenn sie Gefährdungen verhindern oder abmildern, auf Störungen reagieren und ihre Leistung möglichst schnell wiederherstellen kann.
Für Betreiber kritischer Anlagen bedeutet dies eine deutlich stärkere Verantwortung. Risikoanalysen, Resilienzpläne, Schutzmaßnahmen, Meldewege, Nachweise und Wiederanlaufkonzepte werden zu festen Bestandteilen einer modernen Betreiberverantwortung. Der Schutz muss dabei umfassend angelegt sein: gegen Naturgefahren und technische Ausfälle ebenso wie gegen Sabotage, Terrorismus, Cyberangriffe und menschliches Versagen.
Für die Hafen- und Wasserstraßenwirtschaft beginnt damit eine Phase der Konkretisierung. Es wird darauf ankommen, welche Anlagen als kritisch identifiziert werden, wie Abhängigkeiten bewertet werden und wie die Anforderungen in der Praxis umgesetzt und nachgewiesen werden. Dabei darf Resilienz nicht als reine zusätzliche Dokumentationspflicht verstanden werden. Sie muss in Investitionsentscheidungen, Instandhaltung, Betriebsorganisation und Krisenvorsorge einfließen.
Vom Einzelbauwerk zum Infrastruktursystem
Ein Hafen funktioniert nicht allein aufgrund seiner Kaianlagen. Er ist auf Zufahrten, Straßen, Schienen, Brücken, Schleusen, Energie, Telekommunikation, IT-Systeme, Lotsen, Verkehrsmanagement, Personal und leistungsfähige Lieferketten angewiesen. Das Gleiche gilt für die Wasserstraßen. Ihre Leistungsfähigkeit hängt von einer Kette technischer und organisatorischer Komponenten ab: von Schleusen und Hebewerken über Brücken, Pegel- und Informationssysteme bis hin zu Verkehrsleitstellen und Instandhaltungskapazitäten. Daraus folgt eine zentrale Erkenntnis: Die Sicherheit eines Hafens oder einer Wasserstraße kann nicht isoliert an einem einzelnen Bauwerk bewertet werden. Entscheidend ist die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems.
Ein technisch gut gesichertes Terminal bleibt verwundbar, wenn seine Energieversorgung ausfällt. Eine leistungsfähige Wasserstraße verliert an Resilienz, wenn eine einzelne Schleuse oder Brücke zum nicht ersetzbaren Engpass wird. Ein moderner Hafenbetrieb kann zum Stillstand kommen, wenn digitale Abfertigungs-, Gate- oder Dispositionssysteme nicht verfügbar sind.
Resilienz verlangt deshalb Antworten auf drei Fragen:
- Welche Leistungen sind für Versorgung, Wirtschaft und Sicherheit unverzichtbar?
- Welche Abhängigkeiten und Engpässe können diese Leistungen unterbrechen?
- Wie kann der Betrieb aufrechterhalten oder innerhalb kürzester Zeit wiederhergestellt werden?
Das Lagebild ist noch nicht aus einem Guss
Das öffentlich erkennbare Lagebild ist derzeit kein einheitliches Gesamtbild für alle deutschen Seehäfen, Binnenhäfen und Wasserstraßen. Die Informationen liegen bei unterschiedlichen Behörden, Betreibern und Sicherheitsorganisationen und werden jeweils aus verschiedenen Perspektiven erhoben. Diese Aufteilung ist teilweise sachlich notwendig. Sicherheitsrelevante Informationen können nicht vollständig öffentlich gemacht werden. Gleichzeitig entsteht daraus eine Herausforderung: Betreiber und Behörden müssen relevante Hinweise schnell austauschen, bewerten und in gemeinsame Maßnahmen übersetzen können.
Die Entwicklung eines belastbaren Lagebildes sollte deshalb zu einer gemeinsamen Aufgabe werden. Benötigt werden besser abgestimmte Informationen über:
- physische Vorfälle und Auffälligkeiten,
- Cyberangriffe und Systemstörungen,
- Drohnenaktivitäten,
- verdächtige Schiffsbewegungen,
- Schäden an Unterwasserinfrastruktur,
- Ausfälle kritischer Zulieferungen,
- klimabedingte Belastungen,
- Abhängigkeiten zwischen Häfen, Wasserstraßen und Industrie.
Die Hamburger Erklärung der Nordsee-Anrainerstaaten weist in diese Richtung. Sie fordert eine engere Zusammenarbeit von Behörden, Industrie und Infrastrukturbetreibern, eine Verbesserung des Lagebildes über und unter der Wasseroberfläche, eine bessere Zuordnung von Schäden, eine stärkere Cyberabwehr und regelmäßige gemeinsame Übungen.
Hybride Bedrohungen sind die neue Normalität
Hybride Bedrohungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie verschiedene Instrumente miteinander verbinden. Cyberangriffe, Spionage, Sabotage, Drohnenaktivitäten, Desinformation und wirtschaftlicher Druck können einzeln oder koordiniert eingesetzt werden. Dabei bleibt die Urheberschaft häufig unklar. Die Maßnahmen bewegen sich unterhalb der Schwelle eines offenen bewaffneten Konflikts und zielen dennoch darauf, Unsicherheit zu erzeugen, Reaktionsfähigkeit zu testen und Vertrauen zu schwächen. Für Häfen und Wasserstraßen ist diese Entwicklung besonders relevant. Sie sind offene, international ausgerichtete und technisch komplexe Systeme. Sie müssen zugänglich und leistungsfähig bleiben, können aber nicht uneingeschränkt wie militärische Einrichtungen abgeschottet werden. Die Sicherheitsaufgabe besteht daher nicht darin, jedes Risiko vollständig auszuschließen. Das wäre weder realistisch noch mit den Funktionen eines Hafens vereinbar. Ziel muss vielmehr sein, Risiken frühzeitig zu erkennen, Auswirkungen zu begrenzen und nach einem Vorfall schnell wieder handlungsfähig zu werden.
Physische und digitale Bedrohung gemeinsam denken
Die aktuelle IT-Sicherheitslage in Deutschland bleibt nach Einschätzung des BSI angespannt. Besonders unzureichend geschützte Angriffsflächen machen digitale Systeme verwundbar. Im Transport- und Verkehrssektor wurde zuletzt die größte Zahl gemeldeter KRITIS-Störungen verzeichnet. Für Häfen und Wasserstraßen ist diese Entwicklung von besonderer Bedeutung, weil digitale Systeme zunehmend unmittelbar auf physische Abläufe einwirken. Ein Angriff auf eine Terminalsoftware kann Krane und Gate-Prozesse beeinträchtigen. Eine Manipulation von Schleusen- oder Leitsystemen kann den Schiffsverkehr stören. Der Ausfall von Kommunikations- oder Navigationssystemen kann Sicherheitsabstände, Verkehrsplanung und Notfallmaßnahmen erschweren.
Daher müssen IT-Sicherheit und physischer Schutz zusammen gedacht werden. Dazu gehören unter anderem:
- segmentierte Netze,
- abgesicherte Fernwartung,
- sichere und getestete Backups,
- belastbare Notstromversorgung,
- alternative Kommunikationswege,
- Angriffserkennung,
- klare Zuständigkeiten,
- Übungen für den manuellen Notbetrieb,
- abgestimmte Wiederanlaufverfahren.
Entscheidend ist nicht nur, ob ein System geschützt ist. Entscheidend ist auch, ob der Betrieb bei einem Ausfall sicher und kontrolliert fortgesetzt werden kann.
Klimarisiken verschärfen die Lage
Sicherheitsvorsorge darf sich nicht auf vorsätzliche Angriffe beschränken. Hochwasser, Sturmfluten, Starkregen, Hitze, Dürre und Niedrigwasser können die gleiche kritische Infrastruktur belasten, die auch gegen Sabotage und Cyberangriffe geschützt werden muss. Dabei können sich Risiken verstärken. Ein Hochwasser kann Reparaturarbeiten nach einem technischen Ausfall erschweren. Niedrigwasser kann Verkehre behindern. Ein Sturm kann Offshore-Anlagen beschädigen und zugleich Überwachung und Kommunikation einschränken. Hitze kann die Energie- und Kühlungsinfrastruktur zusätzlich belasten. Der im KRITIS-Dachgesetz angelegte All-Gefahren-Ansatz ist deshalb für Häfen und Wasserstraßen besonders sinnvoll. Resilienzplanung muss technische, physische, digitale, klimatische und organisatorische Risiken gemeinsam betrachten.
Was jetzt zu tun ist
Die Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes sollte als Anlass genutzt werden, die eigene Infrastruktur systematisch zu überprüfen. Dazu gehören aus Sicht der HTG insbesondere fünf Handlungsfelder:
- Kritische Funktionen identifizieren
Betreiber sollten bestimmen, welche Dienstleistungen für Versorgung, Wirtschaft und Sicherheit unverzichtbar sind und welche Anlagen, Systeme und Personen dafür benötigt werden. - Abhängigkeiten sichtbar machen
Notwendig ist eine Analyse der Verbindungen zu Energie, IT, Kommunikation, Verkehr, Zulieferern, Nachbaranlagen und Behörden. Gerade indirekte Abhängigkeiten werden häufig unterschätzt. - Redundanzen und Ausweichmöglichkeiten schaffen
Wo einzelne Schleusen, Brücken, Zufahrten, Energiequellen oder digitale Plattformen zum Engpass werden können, müssen alternative Abläufe, Ersatzkapazitäten und Priorisierungen vorbereitet werden. - Üben statt nur dokumentieren
Resilienzpläne müssen praktisch erprobt werden. Gemeinsame Übungen sollten Betreiber, Hafenbehörden, Wasserstraßenverwaltung, Feuerwehren, Polizei, Rettungsdienste, Energieversorger und Kommunikationsverantwortliche einbeziehen. - Informationen sicher teilen
Ein belastbares Lagebild entsteht nur, wenn Auffälligkeiten, Störungen und Beinahe-Ereignisse gemeldet und gemeinsam bewertet werden können. Dafür braucht es Vertrauen, klare Meldewege und einen angemessenen Schutz sensibler Informationen.
Sicherheit als Gemeinschaftsaufgabe
Die Verantwortung für die einzelne Anlage liegt beim Betreiber. Die Resilienz des Gesamtsystems kann jedoch kein Betreiber allein gewährleisten. Häfen und Wasserstraßen sind Gemeinschaftsaufgaben. Bund, Länder, Kommunen, Betreiber, Industrie, Logistik, Sicherheitsbehörden und Wissenschaft müssen enger zusammenarbeiten. Der Austausch darf sich nicht auf Krisen beschränken. Er muss bereits bei Planung, Genehmigung, Instandhaltung, Digitalisierung und Investition beginnen. Besonders wichtig ist dabei eine Sicherheitskultur, die nicht von Angst, sondern von Aufmerksamkeit geprägt ist. Auffälligkeiten müssen ernst genommen werden, ohne vorschnelle Schlussfolgerungen zu ziehen. Störungen müssen gemeldet werden können, ohne dass daraus automatisch ein Reputationsrisiko entsteht. Und Sicherheitsmaßnahmen müssen so gestaltet werden, dass sie den offenen und leistungsfähigen Charakter der Hafen- und Wasserstraßenwirtschaft nicht unnötig beeinträchtigen.
Der Blick nach vorn
Die kommenden Jahre werden zeigen, ob Deutschland aus dem KRITIS-Dachgesetz einen wirksamen Resilienzrahmen entwickelt. Entscheidend wird nicht allein sein, wie vollständig Vorgaben umgesetzt und Nachweise geführt werden. Entscheidend wird sein, ob sich die reale Widerstandsfähigkeit unserer Infrastrukturen verbessert. Dazu gehören robuste Bauwerke, redundante Systeme, sichere digitale Prozesse, gut vorbereitete Beschäftigte und belastbare Partnerschaften zwischen Staat und Wirtschaft. Ebenso wichtig sind ausreichende Investitionen in Erhalt, Ersatzneubau, Klimaanpassung, Digitalisierung und Sicherheit. Die entscheidende Frage lautet daher nicht mehr, ob Häfen und Wasserstraßen gefährdet sind. Sie lautet: Wie gut sind wir vorbereitet, wenn eine kritische Dienstleistung tatsächlich ausfällt? Resilienz bedeutet, Risiken zu erkennen, bevor sie zur Krise werden. Sie bedeutet, auch unter Druck handlungsfähig zu bleiben. Und sie bedeutet, die Infrastruktur, auf der Versorgung, Wirtschaft und Sicherheit beruhen, als strategische Gemeinschaftsaufgabe zu begreifen.
Quellen:
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- https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Lageberichte/Lagebericht2025_Achtseiter.html
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- https://www.bundesstiftung-baukultur.de/fileadmin/files/BKB-24/Baukulturbericht_202425_Infrastrukturen.pdf
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- https://de.euronews.com/my-europe/2026/05/27/nordsee-bundeswehr-sabotagegefahr-pistorius
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- https://www.dvwg.de/news/detailansicht/deutsche-seehaefen-im-fokus-geopolitischer-spannungen-dvwg-forum-fordert-neue-sicherheitsarchitektur.html
- https://www.verkehrsforum.de/de/service/newsletter/newsletter-nr-1-maerz-2024/2024-03-13-was-der-bund-beim-schutz-kritischer-infrastrukturen-und-dem-kritis-dachgesetz-plant
- https://www.openkritis.de/it-sicherheitsgesetz/kritis-dachgesetz-sicherheitsgesetz-3-0.html
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