Fachgremien

Arbeitsgruppe Klimawandelanpassung von See- und Binnenhäfen

Über die Arbeitsgruppe

Die deutschen Seehäfen mit ihrer Lage an der Schnittstelle von Meer und Land werden in besonderer Weise von den Auswirkungen des erwarteten Klimawandels betroffen sein. Hierzu zählen neben dem Meeresspiegelanstieg und dessen Auswirkung auf Tide- und Seegangsdynamik, die Zunahme von extremen Temperatur- und Niederschlagsereignissen sowie mögliche Änderungen der Sturmintensität bzw. –aktivität und der Wasserchemie.

Die deutschen Binnenhäfen mit ihrer Lage an großen europäischen Flüssen werden zunehmend stärker von den Auswirkungen des erwarteten Klimawandels betroffen sein, hierzu zählen insbesondere die  Zunahme von Extremwetterlagen und –perioden, ein verändertes Wasserdargebot, veränderte Bedingungen an den Ein- und Ausfahrten sowie veränderte Abladeverhältnisse.

 

Zielstellung

Die folgenden Themen sollen in der Arbeitsgruppe mit speziellem Bezug auf deutsche See- und Binnenhäfen im Detail behandelt werden:

  • Für die Hafenwirtschaft zu erwartende relevante klimatische Änderungen - auf der Basis aktueller Klimaszenarien
  • Aus den zu erwartenden klimatischen Änderungen resultierende Folgen für Planung, Bau und Betrieb von See- und Binnenhäfen; hierbei auch die Beschreibung von bereits zu beobachtenden Schäden bzw. Betriebsausfällen aufgrund von Extremwetterereignissen
  • Empfehlungen zur Anpassung von Planung und Betrieb von See- und Binnenhäfen an veränderte klimatische Bedingungen
  • Fallstudien zur Klimawandelanpassung von See- und Binnenhäfen

Zur Adressierung der unterschiedlichen zu behandelnden Aspekte ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Fachleuten aus den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften und der Klimaforschung erforderlich, wobei auch eine Kooperation mit anderen Arbeitsgruppen und Fachausschüssen der HTG sowie anderen Fachverbänden vorgesehen ist.

 

Ergebnisse

Die Ergebnisse sollen in Form einer Empfehlung für in der Hafenwirtschaft Tätigezusammengefasst werden. Die Veröffentlichung der Empfehlung soll innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren nach Gründung der Arbeitsgruppe erfolgen.