Erster Teilbericht
Am 1. Oktober 2025 wurde der erste Teilbericht des Fachforums veröffentlicht
"Teil1: Klimaänderungen in Deutschland"
Das Klima der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ist variabel, wobei Klimaänderungen natürlichen und menschlichen Ursprungs sein können. Im Klimasystem gibt es keine einfachen Ursache-Wirkungsketten, sondern die Änderung eines Parameters, z.B. der Temperatur, kann eine Änderung vieler anderer Parameter wie Luftdruck, Verdunstung und Bewölkung hervorrufen, wobei es zu positiven wie negativen Rückkopplungen kommen kann. Das Klimasystem ist ein offenes System, das auch von externen Faktoren beeinflusst wird wie Vulkanausbrüchen, Schwankungen der Sonnenaktivität und Änderungen der Erdbahnparameter. Hinzu kommen die vom Menschen verursachten Eingriffe in die Zusammensetzung der Atmosphäre und Landnutzung, die sich auf das gesamte Ökosystem auswirken und wissenschaftlich gesichert zur maßgeblichen Erwärmung der oberflächennahen Luftschichten der Kontinente und der Wassermassen der Ozeane geführt haben.
Die Hafenwirtschaft ist in besonderer Weise von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Für die an der Schnittstelle zwischen Land und Meer liegenden Seehäfen zählen neben dem Meeresspiegelanstieg und dessen Auswirkungen auf Mittel- und Extremwasserstände sowie Tide- und Morphodynamik die Zunahme von extremen Temperatur- und Niederschlagsereignissen sowie mögliche Änderungen der Sturmintensität bzw. Sturmaktivität und der Wasserchemie zu den maßgebenden Klimafaktoren. Die Betroffenheit von Binnenhäfen bezieht sich insbesondere auf eine Zunahme von Extremwetterlagen und -perioden mit in der Folge veränderten Niedrigwasser- und Hochwasserlagen sowie einer veränderten Gewässermorphologie angrenzend zu den eigentlichen Hafenflächen. Zudem wirken sich auch im Binnenland atmosphärische Einflussfaktoren wie Extremtemperaturen und Starkniederschläge direkt auf Planung und Betrieb von Häfen aus.
Eine zusätzliche Relevanz bekommt das Thema Klimawandelanpassung von Häfen in Deutschland für in See- und Binnenhäfen ansässige Unternehmen durch die Corporate Sustainability Directive (CSRD) der Europäischen Union (EUR-Lex 2023). In der CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der Europäischen Union im Detail geregelt. Die Richtlinie ist am 05.01.2023 in Kraft getreten. Die Berichtsanforderungen der CSRD gelten für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen, der dann sukzessive erweitert wird. Gestartet wird für das Geschäftsjahr 2024 mit kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen (CSRD 2025). In Teil ESRS E1 (ESRS – Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Klimawandel definiert. So ist z.B. ein Übergangsplan für den Klimaschutz darzulegen, die aktuellen CO2-Emissionen zu berichten sowie die Ziele für eine Reduzierung der CO2-Emissionen in der Zukunft. In Ziel 19 ist gefordert, dass das Unternehmen die Resilienz seiner Strategie und seines Geschäftsmodells in Bezug auf den Klimawandel beschreibt (EUR-Lex 2023); diese Angaben erfolgen auf der Basis einer Resilienzanalyse.

