Allgemein
Die LAGA M 20 ist grundsätzlich durch die zum 1. August 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 1.8.2023 abgelöst worden.
Die LAGA M 20 ist jedoch weiterhin in einer Reihe behördlicher Zulassungen, landesweiten Regelungen, technischer Merkblätter (z. B. des Bergbaus), aber auch in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verankert.
Zur Verwertung von mineralischen Abfällen oder der Verwendung von Nebenprodukten als mineralische Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken unter Bezugnahmen auf die Regelungen der ErsatzbaustoffV findet sich auf dieser Internetseite unter der Rubrik Publikationen / Informationen ein FAQ zur Anwendung der ErsatzbaustoffV.
Zur Verwertung von Boden und anderen Materialien in bodenähnlichen Anwendungen hat die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden eine Vollzugshilfe zu §§ 6 bis 8 BBodSchV veröffentlicht (Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden). Diese enthält auch prinzipielle Fallbeispiele zur Abgrenzung des technischen Bauwerkes und der bodenähnlichen Anwendung, die zur jeweiligen Beurteilung im Einzelfall mit herangezogen werden können.
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Bremen
Die Bremer Hafengesellschaft bremenports lässt seit 2011 Nassschlick aus Bremerhaven im Rotterdamer Unterwasser-Baggergutdepot „De Slufter“ entsorgen. Die begrenzten Kapazitäten der Hafenschlickdeponie Bremen-Seehausen werden dadurch entlastet.
Brandenburg
Die Brandenburgische Richtlinie „Anforderungen an die Entsorgung von Baggergut“ (BB RL -EvB) dient der Umsetzung der Ziele der Abfallwirtschaft … und regelt die Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von Baggergut an Land… Nicht behandelt wird die Umlagerung … von Baggergut innerhalb eines Gewässers und das Einbringen von Stoffen in Gewässer.
Hamburg
Der Abfallwirtschaftsplan Baggergut für Hamburg bezieht sich auf Sedimente die bei Baggerungen im Hamburger Hafen, der Elbe, der Alster, der Bille und weiteren Hamburger Gewässern an Land entsorgt werden. Er liegt in der Fassung von 2001 vor und ist im Juni 2012 einer Bewertung gemäß §§30-32 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unterzogen worden.
Auf der Webseite der Hamburg Port Authority befindet sich das gemeinsame „Strombau und Sedimentmanagementkonzept für die Tideelbe“ von HPA und WSV. Hier befinden sich ebenfalls aktuelle Monitoringberichte der HPA über die Umlagerungen von Elbesedimenten.
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 18/6207
Zum Thema "Tideelbemanagement zur dauerhaften Sicherung der seeschifftiefen Zufahrt zum Hamburger Hafen".
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Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 16/3080
zum Thema "Sicherung der Unterbringung des Baggergutes aus Hafen und Elbe".
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Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 16/4660
zum Thema "Initiativen Hamburgs zu Tributylzinn in Schiffsanstrichfarben".
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Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt liegen mit Mulde und Saale wesentliche mögliche Quellen für die Schadstoffbelastung der Elbe. Dies war für das Land Sachsen-Anhalt der Ausgangspunkt für die Erarbeitung eines Sedimentmanagementkonzeptes auf Landesebene. Die Ergebnisse fließen in das elbeweite Sedimentmanagementkonzept ein.
Regelungen anderer Länder
Die Regelungen zum Umgang mit Baggergut unterscheiden sich auf nationaler Ebene zwischen den Nordseeanrainern. Den Rahmen für die jeweils geltende Richtlinie ist definiert durch internationale Konventionen wie z.B. der London-Abkommen (LC, 1972) sowie dem Oslo-Paris Abkommen (OSPAR, 2004). Die Implementierung und die Festlegung von Bewertungskriterien unterliegen dem jeweiligen Land. Entsprechende stellen sich beim Vergleich der jeweils geltenden Regularien Unterschiede heraus bezüglich der Umlagerfähigkeit von Baggergut im Bereich der Nordsee. In der Arbeitsgruppe DGE – Dredging in Europe ist zu diesem Thema eine Zusammenstellung veröffentlicht worden.
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